ZIP 2007, 952
Zertifizierung des Insolvenzverwalters, Verschwiegenheit und Akteneinsicht
Erwiderung auf Bork, Die Verschwiegenheitspflicht des Insolvenzverwalters im Zertifizierungsverfahren, ZIP 2007, 793
Der instruktive Beitrag von Bork beruht auf der von ihm selbst formulierten – aber leider unzutreffenden – Ausgangsthese, dass Anlass für seinen Beitrag u.a. „die Forderung (sei), der Insolvenzverwalter müsse der Zertifizierungsstelle seine Akten zugänglich machen“. Er beruft sich zum Beleg dieser Ausgangsthese allein auf ein Zitat aus einem Beitrag von Schaprian in ZInsO 2007, 243, 245, wonach eine Vollzertifizierung vor Ort „notwendigerweise eine Offenlegung aller Verfahrensdaten“ erfordere, ohne dass Bork der Frage nachgeht, warum eine Offenlegung von Daten seine Schlussfolgerung auf eine Offenlegung der Akten rechtfertigt.
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