ZIP 2010, 1013
Der unabhängige Finanzexperte im Aufsichtsrat
Zur Besetzungsregel des neuen § 100 Abs. 5 AktG
Neben zahlreichen Veränderungen im Recht der Bilanz und Rechnungslegung nach dem HGB sowie im Hinblick auf die Stellung und Tätigkeit der Abschlussprüfer hat das BilMoG (BGBl I 2009, 1102) einige genuin verbandsrechtliche Neuerungen betreffend die Besetzung von Kontrollorganen gebracht. Im Fokus des vorliegenden Beitrags steht das unabhängige und in Fragen der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung sachkundige Mitglied, das gem. § 100 Abs. 5 AktG der Aufsichtsrat einer jeden kapitalmarktaktiven AG aufweisen muss. Die neu geschaffene Vorschrift mag auf den ersten Blick als Marginalie erscheinen, indes trügt dieser Schein. Ziel der folgenden Ausführungen ist es, die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG aufzuzeigen, die Vorschrift im System der aktienrechtlichen Organisationsverfassung zu verorten und potenzielle Folgen von Verstößen darzulegen.
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- Dr. iur., Akademischer Rat am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht an der Universität Leipzig
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