RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0723-9416
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
ZIP
2016
RechtsprechungVertrags- und Haftungsrecht
BGB § 307 Abs. 1 Satz 2, § 308 Nr. 5; EnWG § 41 Abs. 3 Satz 2Unwirksamkeit einer Vertragsanpassungsklausel in Gas-AGB mit Normsonderkunden
BGB§ 307
BGB§ 308
EnWG§ 41
BGH, Urt. v. 09.12.2015 – VIII ZR 349/14 (OLG Rostock), WM 2016, 665BGHUrt.9.12.2015VIII ZR 349/14WM 2016, 665OLG Rostock
Leitsatz des Gerichts:
Die in AGB von Normsonderkundenverträgen eines Gasversorgungsunternehmens enthaltene Klausel:
„Anpassungen des Vertrags ausgenommen Preisanpassungen und vertragswesentliche Regelungen, werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 6 Wochen zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens schriftlich mitgeteilt. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Anpassung zu kündigen. Kündigt er den Vertrag nicht, so treten die Anpassungen ab dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt in Kraft. Die X-AG ist verpflichtet, den Kunden in der schriftlichen Mitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.“
benachteiligt den Kunden unangemessen und ist daher unwirksam.