ZIP 2020, 1006
Schlussanträge (Originalsprache: Spanisch):
1. Die Nahfeldkommunikationsfunktion (NFC) einer personalisierten multifunktionalen Zahlungskarte ist als Zahlungsinstrument i. S. v. Art. 4 Nr. 14 RL (EU) 2015/2366 anzusehen.
2. Die kontaktlose Zahlung eines Kleinbetrags mit der NFC-Funktion einer personalisierten multifunktionalen Zahlungskarte stellt eine „anonyme“ Nutzung i. S. v. Art. 63 Abs. 1 lit. b RL 2015/2366 dar.
3. Ein Kreditinstitut, das eine personalisierte multifunktionale Zahlungskarte ausgegeben hat, die um die NFC-Funktion ergänzt worden ist, kann sich auf die in Art. 63 Abs. 1 lit. a RL 2015/2366 vorgesehene Ausnahmeregelung nur berufen, wenn es nachweist, dass es technisch nicht möglich ist, die Karte zu sperren oder ihre künftige Nutzung bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder nicht autorisierter Nutzung zu verhindern.
4. Die Möglichkeit einer stillschweigenden Zustimmung zu den Änderungen der Bedingungen eines Rahmenvertrags, die nach Art. 52 Nr. 6 lit. a RL 2015/2366 bei Vorliegen einer Vereinbarung zwischen dem Nutzer und dem Zahlungsdienstleister erlaubt ist, ist eng auszulegen und kann auf Änderungen der wesentlichen Bestandteile dieses Rahmenvertrags wie solche, die die Aufnahme der NFC-Funktion in eine Zahlungskarte betreffen, nicht angewandt werden.
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