ZIP 2020, 989
Die vertragsrechtlichen Regelungen zum Verbraucherdarlehensrecht aus Anlass der COVID-19-Pandemie in Art. 240 § 3 EGBGB
In Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat der Gesetzgeber bei Verbraucherdarlehen eine dreimonatige Stundung der Pflichten des Verbrauchers verbunden mit einer entsprechenden Vertragsverlängerung angeordnet, wenn die Leistungserbringung für den Verbraucher unzumutbar geworden ist. Mit der Regelung verbinden sich zahlreiche Auslegungsfragen, in deren Zentrum die wirtschaftlich überaus bedeutende Problematik steht, ob der Darlehensgeber für die gesetzlich verlängerte Belassung der Darlehensvaluta den vertraglich vereinbarten Zins verlangen kann.
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- *)Prof. Dr. iur., LL.M. (Duke), Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Europarecht und Rechtstheorie an der Universität Regensburg. Der Beitrag geht in Teilen auf eine gutachterliche Stellungnahme des Verfassers zurück.
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