ZIP 1986, 1473
Leitsatz der Redaktion:
Bei der Abwicklung des durch fristlose Kündigung des Leasinggebers beendeten Leasingvertrages sind der Nichterfüllungsschaden, der zu vergütende Restwert des Leasingobjekts sowie der anzurechnende Weiterverwertungserlös ohne die hier auf entfallende Umsatzsteuer in die Abrechnung einzustellen.
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