ZIP 1987, 1487
Leitsätze der Redaktion:
1. Durch den Einwurf von Werbematerial in einen Briefkasten wird das Persönlichkeitsrecht des Besitzers verletzt, wenn dieser dem Einwurf widersprochen hat.
2. Die nachdrückliche Anweisung an die Verteiler des Werbematerials, bei Widerspruch den Einwurf zu unterlassen, und entsprechende Kontrollen sind kein unverhältnismäßiger Aufwand, der die Nichtbeachtung des Widerspruchs rechtfertigen könnte.
3. Ein Unterlassungsanspruch des Briefkastenbesitzers gegen das werbende Unternehmen besteht auch dann, wenn das Werbematerial durch eine beauftragte Agentur verteilt wird.
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