ZIP 1996, 948
Das neue Europäische Insolvenzübereinkommen
Das „Europäische Übereinkommen über Insolvenzverfahren“, das am 23. November 1995 vom Rat der Europäischen Union verabschiedet und von 12 der 15 Mitgliedstaaten gezeichnet wurde, lag bis 23. Mai 1996 zur Zeichnung auf. Unterdessen haben auch Irland und die Niederlande gezeichnet; das Vereinigte Königreich hat wegen des Streits um den Import britischen Rindfleisches in andere Staaten der Gemeinschaft aus politischen Gründen überraschend die Zeichnung verweigert. Es ist schwer vorstellbar, daß sich das Vereinigte Königreich auf Dauer isolieren wird; vielmehr ist mit einer erneuerten Zeichnungsfrist und einer späteren Zeichnung auch durch die Briten zu rechnen. Das Übereinkommen schließt rund 35jährige Bemühungen um eine gemeinschaftsrechtliche Regelung der Zusammenarbeit im Insolvenzwesen ab. Der Verfasser hat als Ständiger Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Konkursübereinkommen“ des Rates der Europäischen Union seit 1990 die Vorentwürfe erarbeitet und die Verhandlungen geführt. Der nachfolgende Beitrag erläutert die neuen Regelungen.
- *
- Dr. iur., Rechtsanwalt, Sozietät Wilmer, Cuttler & Pickering in Berlin
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.