ZIP 1996, 956
Leitsatz der Redaktion:
Eine Ehegattenbürgschaft ist nicht sittenwidrig, wenn der Bürge zusammen mit dem Hauptschuldner bei vollem Einsatz des pfändbaren Einkommens in der Lage ist, nicht nur die Zinsen zu zahlen, sondern auch nicht ganz unerhebliche Tilgungsleistungen zu erbringen.
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