ZIP 1996, 962
Leitsatz des Gerichts:
Die zwangsweise Einziehung (Amortisation) eines GmbH-Geschäftsanteils (§ 34 GmbHG), die nach dem Gesellschaftsvertrag gegen den Willen des betroffenen Gesellschafters für den Fall der Pfändung durch andere Personen in diesen Geschäftsanteil möglich sein soll, setzt für ihre Wirksamkeit in der Regel das (Fort-)Bestehen dieser Pfändungsmaßnahmen noch zum Zeitpunkt der Beschlußfassung in der Gesellschafterversammlung voraus.
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