ZIP 1996, 976
Europäisches Übereinkommen über Insolvenzverfahren
Am 23. März 1996 ist die Zeichnungsfrist für das „Europäische Übereinkommen über Insolvenzverfahren“ abgelaufen. Nachdem der britische Premierminister Major zwei Tage vorher, am 21. Mai 1996, wegen des EU-Exportverbots für britisches Rindfleisch (Rinderseuche BSE) die Mitwirkung an Gemeinschaftsentscheidungen aufgekündigt hatte, steht die Zeichnung durch das Vereinigte Königreich noch aus. Mit einer Nachholung wird gerechnet, so daß dann nach Ratifikation das Übereinkommen in Kraft treten kann. Siehe zu dem Übereinkommen auch den in diesem Heft veröffentlichten Aufsatz von Balz, ZIP 1996, 948. Nachstehend ist der Text des Übereinkommens abgedruckt.
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