ZIP 2006, 1068
20 goldene Regeln für die unternehmerische Entscheidung
Arbeitskreis „Externe und interne Überwachung der Unternehmung“ der Schmalenbach Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V.
Mit dem Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) vom 22. September 2005 hat der deutsche Gesetzgeber zum ersten Mal die Anforderungen an unternehmerische Entscheidungen gesetzlich geregelt. Die neue Vorschrift in § 93 Abs. 2 AktG gilt für Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften, ist aber auch für die Geschäftsführer einer GmbH bedeutsam.
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