ZIP 2016, Beilage zu Heft 22, S. 54
Überlegungen zur Anmeldung bei mehreren Forderungen des Gläubigers
Die Anmeldung von Forderungen gehört zu den in allen Insolvenzverfahren vorkommenden Geschehensabläufen, und doch bereitet sie immer wieder einmal Probleme. Bevorzugt dann, wenn der Gläubiger mehr als nur eine Forderung hat, kann es zu Schwierigkeiten kommen, weil sich hier ein nicht unkompliziertes Gemisch aus materiellem Recht, aus den §§ 44 und 52, aus § 28 und den §§ 174 ff. InsO zusammenbrauen kann. An einigen Beispielsfällen soll dies exemplifiziert werden.
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- *)Dr. iur., Universitätsprofessor, Humboldt-Universität, Berlin
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