ZIP 2006, 1096
Leitsatz der Redaktion:
Die Strafvorschrift des § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG – unrichtige Darstellung der Verhältnisse einer AG – hat durch ihre Ausdeutung in Rechtsprechung und Schrifttum hinreichende Bestimmtheit gewonnen und ist daher nicht verfassungswidrig.
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