ZIP 2015, 1119
Leitsatz des Gerichts:
Überträgt ein Gesellschafter einer GbR seinen Gesellschaftsanteil auf einen Mitgesellschafter, genügt zur Berichtigung des Grundbuchs durch Löschung des ausscheidenden Gesellschafters dessen Bewilligung; der Bewilligung der verbliebenen Gesellschafter bedarf es nicht (Fortführung von Senatsbeschl. v. 19.7.2011 – 1 W 491/11, 1 W 492/11, ZIP 2011, 1961).
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