RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln0723-9416Zeitschrift für WirtschaftsrechtZIP2015Aktuell177
BMF zu Zinsen auf rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren
Das BMF hat am 27.5.2015 ein Schreiben (IV C 1 – S 2210/15/10001; IV C 1 – S 2252/10//10006) veröffentlicht, in dem es zur steuerlichen Behandlung von Zinsen auf rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren und zu negativen Einlagezinsen Stellung nimmt.
Im Jahr 2014 hatte der BGH in mehreren Urteilen entschieden, dass formularmäßig vereinbarte Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen unwirksam sind (BGH ZIP 2014, 1266 und 1369). Die Kreditnehmer haben daher einen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Gebühr und auch auf die gezogenen Nutzungen. Auf Grundlage der Rechtsprechung des BFH handelt es sich bei dem Nutzungsersatz auf rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren um Kapitalerträge, bei denen eine Verpflichtung zum Kapitalertragsteuerabzug besteht, so das BMF. Wurde von Kreditinstituten bereits Nutzungsersatz ohne Einbehalt von Kapitalertragsteuer ausgezahlt, haben diese den Steuerabzug zu korrigieren.
Das BMF-Schreiben ist veröffentlicht unter www.zip-online.de/volltexte.html mit Datum 27.5.2015.