RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0723-9416
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
ZIP
2018
Aktuell149
BGH zur Anfechtung bei Verrechnung von Beitragsforderungen einer Sozialkasse
Ähnlich wie die Entgeltfortzahlung an Arbeitnehmer im Krankheitsfall stellt auch die Auszahlung von ZIP 2018, A 46Urlaubsvergütung eine Rechtshandlung des Arbeitgebers i. S. v. § 133 Abs. 1 InsO dar, ohne die ein Erstattungsanspruch des Arbeitgebers und damit eine Aufrechnungsmöglichkeit der Sozialkasse mit Beitragsrückständen nicht entstehen kann. Das hat der BGH mit Urteil vom 3. 5. 2018 (IX ZR 150/16) entschieden. Er hat weiter festgestellt, dass, soweit seine frühere Entscheidung vom 21. 10. 2004 (BGH ZIP 2005, 38, dazu EWiR 2005, 671 (Eckardt)) dahin verstanden werden könne, dass sich die Aufrechnungslage ohne mitwirkende Rechtshandlung des Schuldners unmittelbar aus den tarifvertraglichen Rechtsvorschriften ergebe, daran nicht festgehalten werde.