ZIP 2020, 1138
Leitsatz des Gerichts:
Gläubiger einer festgestellten Forderung haben in einem Insolvenzverfahren einen Anspruch auf Akteneinsicht. Ein der Akteneinsicht ausnahmsweise entgegenstehender Missbrauch kann nicht darauf gestützt werden, dass der Gläubiger mit Hilfe der gewonnenen Erkenntnisse Forderungen anderer Gläubiger aufzukaufen beabsichtigt.
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