ZIP 1989, 1584
Amtliche Leitsätze:
1. Eine persönliche Haftung des Konkursverwalters aufgrund eines Vertrauenstatbestandes (vgl. BGHZ 100, 346, 352 = ZIP 1987, 650; vgl. EWiR § 82 KO 3/87, 609 (Baur)) ist nicht immer schon dann gegeben, wenn der Konkursverwalter mit Sicherungsgebern Vereinbarungen über die Verwertung des Sicherungsgutes trifft und dabei einen Massekredit erhält.
2. Zu den Voraussetzungen einer Liquidationsverschleppung.
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