ZIP 1991, 1551
Zulässigkeit und „Firmierung“ überörtlicher Anwaltssozietäten
Zugleich eine Besprechung der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 27. September 1990, ZIP 1991, 1625
Die Zunahme der Zahl überörtlicher Anwaltssozietäten verläuft geradezu stürmisch, nicht nur wegen des unabweisbaren, Bedarfs an Transfer von Rechtskunde in die neuen Bundesländer. Die Anforderungen an die Zulässigkeit im einzelnen sind zum Teil noch ungeklärt, ebenso das Schicksal de lege ferenda. Der nachfolgende Beitrag versucht eine aktuelle Sichtung des Problemstandes, die das OLG Düsseldorf mit seiner in diesem Heft abgedruckten „Briefkopf-Entscheidung“, ZIP 1991, 1625, glaubte entbehren zu können.
- *
- *)Dr. iur., Universitätsprofessor in Bayreuth eine aktuelle Sichtung des Problemstandes, die das OLG Düsseldorf mit seiner in diesem Heft abgedruckten „Briefkopf-Entscheidung“, ZIP 1991, 1625, glaubte entbehren zu können.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.