ZIP 1993, 1843
Aufklärungspflichten bei Devisentermingeschäften
Eine Besprechung der Urteile des OLG Frankfurt/M. vom 7. Januar 1993, ZIP 1993, 1860 und vom 21. Oktober 1993, ZIP 1993, 1855
Prozesse geschädigter Anleger gegen die Anbieter von Kapitalanlagen häufen sich. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Aufklärungspflichten bei der jeweiligen Anlage. Seit der Einschränkung des Termin- und Differenzeinwandes durch die Börsengesetznovelle 1989 gilt dies gerade auch für Termingeschäfte.
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- Referendar in Tübingen
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