ZIP 1993, 1867
Amtliche Leitsätze:
1. Zur Frage der formellen Beweiswirkung der über eine Hauptversammlung aufgenommenen notariellen Niederschrift.
2. Ein die Satzung einer AG ändernder Hauptversammlungsbeschluß, nach dem die Hauptversammlung ermächtigt wird, den Ort für die Durchführung der nächsten Hauptversammlung mit der erforderlichen Mehrheit zu bestimmen, verstößt gegen Inhalt und Zweck des § 121 Abs. 4 AktG und kann daher nach § 243 Abs. 1 AktG angefochten werden.
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