ZIP 2002, 1083
Leitsatz des Gerichts:
§ 5 Abs. 2 HWiG schließt in Fällen, in denen ein Realkreditvertrag i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG zugleich die Voraussetzungen eines Geschäfts i.S.d. § 1 Abs. 1 HWiG a.F. erfüllt, eine Anwendung der Gerichtsstandsregelung des § 7 Abs. 1 HWiG aus.
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