ZIP 2005, 1073
Leitsätze des Gerichts:
1. Der Gläubiger, der den Geschäftsführer einer GmbH aus einer verzögerten Insolvenzantragstellung als behaupteter Neugläubiger in Anspruch nimmt, muss darlegen und beweisen, dass die Voraussetzungen des § 64 GmbHG im Zeitpunkt der den Schaden auslösenden Bestellungen gegeben waren. Darlegungs- und Beweiserleichterungen kommen ihm jedenfalls dann nicht zugute, wenn im Zeitpunkt der Auftragserteilung jedes Anzeichen für eine Krise der GmbH fehlt.
2. Dies gilt auch dann, wenn es die Geschäftsführer unterlassen haben, die Bücher der Gesellschaft ordnungsgemäß zu führen. Der Verstoß gegen § 283b StGB begründet keine eigenständige Haftung des Geschäftsführers für einen Zeitraum, in dem sämtliche Anzeichen für eine Krise fehlen, und rechtfertigt auch keine vollständige Verlagerung der Darlegungslast nach den Regeln der sekundären Behauptungslast.
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