ZIP 2006, 1113
Unternehmensmitbestimmung in der SE kraft Vereinbarung
Grenzen der Vereinbarungsautonomie im Hinblick auf die Größe des Aufsichtsrats
Für die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft (SE) bricht der Gesetzgeber entsprechend den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben mit der tradierten Konzeption einer zwingenden Organisationsverfassung. Stattdessen ermöglicht er maßgeschneiderte Beteiligungsverfahren durch Abschluss einer Vereinbarung. Das gilt auch für die Unternehmensmitbestimmung, wobei die vom Gesetzgeber eröffnete Autonomie für die Verhandlungsparteien in ein Spannungsverhältnis zu der Gestaltungsfreiheit des Satzungsgebers tritt. Ob und in welchem Umfang dieser einer Beteiligungsvereinbarung inhaltliche Grenzen ziehen kann, soll nachfolgend im Hinblick auf die Größe des Aufsichtsorgans bzw. des Verwaltungsrats der SE untersucht werden.
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- Dr. iur., Universitätsprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Der Beitrag geht auf eine Anfrage aus der Praxis zurück. Die zum selben Themenbereich verfasste Abhandlung von Habersack, AG 2006, 345, konnte nur noch in den Fußnoten berücksichtigt werden.
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