ZIP 2011, 1125
Umsatzsteuer aus Einzug von Altforderungen nach Insolvenzeröffnung
Zugleich Besprechung BFH v. 9.12.2010 – V R 22/10, ZIP 2011, 782
Der BFH hat mit einer spektakulären Entscheidung die austarierte und wohl überlegte Verteilungssystematik der Insolvenzordnung konterkariert. Während es bislang nicht ernsthaft umstritten war, dass Umsatzsteuer aus dem Einzug von vor Insolvenzeröffnung begründeten Forderungen nur Insolvenzforderung und nicht Masseverbindlichkeit ist, hat der BFH nunmehr das Gegenteil entschieden. Durch diese Entscheidung werden zahllose Insolvenzverfahren in die Masselosigkeit getrieben, Insolvenzplanverfahren vielfach unmöglich gemacht und die Finanzverwaltung vor den anderen Gläubigern bevorzugt. Der Verfasser geht den Praxisfolgen der Entscheidung nach und stellt Bezüge zu § 55 Abs. 4 InsO her. Abschließend greift er kritisch die Vorstellungen des Bundesrats zum ESUG auf, soweit sie sich auf steuerliche Fragestellungen beziehen.
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- Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt, FA für Insolvenzrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht, sowie für Steuerrecht, StB, Partner der überörtlichen Kanzlei STS Schulz Tegtmeyer Sozien, Essen/Duisburg/Ratingen/Dortmund/Bochum; Dekan des Fachbereichs Wirtschaftsrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management Essen; Mitglied des Direktoriums des RIFAM Rhein-Ruhr-Institut für angewandte Mittelstandsforschung e.V., Essen/Düsseldorf
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