ZIP 2011, 1162
Leitsatz der Redaktion:
Die Ansicht, das Veranlagungswahlrecht stelle ein höchstpersönliches, von der Verwaltungsbefugnis des Insolvenzverwalters gem. § 34 Abs. 3 AO i.V.m. § 80 Abs. 1 InsO nicht erfasstes Recht dar, steht nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des III. Senats des BFH. Im Hinblick darauf bedarf es zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde konkreter Ausführungen dazu, weshalb dieses Recht in der Insolvenz eines Ehegatten nicht dem Insolvenzverwalter zustehen soll.
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