ZIP 2001, 1084
Die Pfändung der „offenen Kreditlinie“
Zugleich eine Besprechung von BGH ZIP 2001, 825
In seinem Urteil vom 29. März 2001 – IX ZR 34/00, ZIP 2001, 825 – hatte der Bundesgerichtshof darüber zu entscheiden, ob der Anspruch eines Schuldners auf Krediteinräumung im Rahmen der „offenen Kreditlinie“ eines vereinbarten Dispositionskredits für einen Gläubiger des Schuldners pfändbar ist. Dieses Urteil hatte gerade auch in der nichtjuristischen Öffentlichkeit für Aufsehen gesorgt. Nach einer allgemeinen Erläuterung der zugrunde liegenden Problematik analysiert der Autor das BGH-Urteil, um abschließend darauf hinzuweisen, über welche Fallgestaltungen in dem Urteil noch nicht entschieden wurde.
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- Dr. iur., Vors. Richter am OLG Köln
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