RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
ZIP
2019
Aktuell170
BRat: Neue Regeln für den Wertpapierhandel
Ab 21. 7. 2019 gilt europaweit die EU-Prospekt-VO. Sie soll durch bessere Information bei Angebot und Zulassung im Wertpapierhandel an den Börsen für mehr Anlegerschutz sorgen. Die vom Bundestag dazu beschlossenen innerstaatlichen Änderungen hat der Bundesrat am 7. 6. 2019 abschließend gebilligt.
Die BaFin wird zur zuständigen Behörde i. S. d. EU-Prospekt-VO bestimmt und bleibt damit weiterhin für die Prospektgenehmigung zuständig. Zahlreiche Vorschriften des WpPG, die nun direkt in der VO geregelt sind, fallen künftig weg. Großbritannien kann im Falle des Brexit in den Kreis der sog. Drittländer mit tauglichen Deckungswerten aufgenommen werden. Bei öffentlichen Wertpapierangeboten von KMU sowie bei Zweitemissionen börsennotierter Unternehmen gelten künftig vereinfachte Informationsvorgaben.
Das Gesetz soll im Wesentlichen zeitgleich mit der EU-Prospekt-VO am 21. 7. 2019 in Kraft treten.