ZIP 1999, 1073
Das neue Firmenrecht der Kapitalgesellschaften
Seit In-Kraft-Treten des Handelsrechtsreformgesetzes (HRefG) am 1. Juli 1998 gilt ein neues Recht der Firmenbildung. Ziel der Reform war es, das bis dahin geltende strenge deutsche Firmenrecht zu liberalisieren und grundlegend zu vereinfachen. Die Verfasser erläutern die Neuregelungen im Firmenrecht und erörtern deren Auswirkungen auf die Gestaltungsmöglichkeiten der Firmenbildung bei den Kapitalgesellschaften. Dabei plädieren sie für eine großzügige Handhabung der neuen Regelungen, um die bezweckte Liberalisierung des Firmenrechts nicht durch eine allzu zurückhaltende Eintragungspraxis wieder zunichte zu machen.
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- Dr. iur., Dr. h. c. em. Universitätsprofessor in Bonn, Rechtsanwalt in Berlin
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- Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bonn
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