ZIP 1999, 1107
Leitsatz der Redaktion:
Unabhängig von der Frage, ob eine im alleinigen Bundesbesitz stehende Aktiengesellschaft überhaupt geltend machen kann, in Grundrechten verletzt zu sein, verstößt die Verpflichtung zur (rückwirkenden) Gleichstellung unterhalbzeitig Beschäftigter mit Vollzeitbeschäftigten bei der betrieblichen Altersversorgung nicht gegen den Gleichheitssatz und verletzt auch nicht den rechtsstaatlichen Anspruch auf Vertrauensschutz.
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