ZIP 1997, 1203
Leitsatz der Redaktion:
Der Ausschluss zivilrechtlicher Ansprüche durch das Vermögensgesetz, die sich daraus ergeben, dass die Parteien eine Schenkung beurkunden ließen, tatsächlich aber eine Gegenleistung des Erwerbers vereinbart haben, um für den Ausreisewilligen die Folgen der Zwangsveräußerung seines Grundbesitzes abzumildern, ist verfassungsgemäß.
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