ZIP 1997, 1205
Leitsätze des Gerichts:
1. Die Verjährung des Auflassungsanspruchs aus Art. 233 § 1 Abs. 3 Satz 1 EGBGB gem. Art. 233 § 14 EGBGB steht auch der Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs aus Art. 233 § 1 Abs. 3 Satz 4 EGBGB entgegen.
2. Stimmen der Wille des Erklärenden und das Verständnis des Erklärungsempfängers von der Bedeutung der Erklärung überein, kommt eine abweichende Auslegung nicht in Betracht.
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