ZIP 1997, 1207
Vorschläge der Justizministerkonferenz zur Vereinfachung des neuen Insolvenzverfahrens
Die Justizministerkonferenz hält den Vollzug der neuen Insolvenzordnung mit der derzeitigen personellen Ausstattung der Justiz für ausgeschlossen. Ihre Arbeitsgruppe „Vereinfachung des Insolvenzverfahrens“ hat deshalb Vorschläge zur „Verfahrensbegradigung“ vorgelegt. Dazu gehören u. a. ein Vordruckzwang für das Verbraucherentschuldungsverfahren, die Einrichtung von Schuldnerberatungsstellen zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung und eine Vereinfachung der wirtschaftlichen Prognoseentscheidung für die Gerichte. Die Justizministerkonferenz hat jetzt am 11./12. Juni 1997 die Arbeitsgruppe „Vereinfachung des Insolvenzverfahrens“ beauftragt, ihre Vorschläge unter Einbeziehung einer Regelung über eine Mindestquote von 10 % im Verbraucherinsolvenzverfahren in einem Gesetzentwurf zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze zusammenzuführen. Die bisherigen Vorschläge der Arbeitsgruppe sind einschließlich Begründung nachfolgend abgedruckt.
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