ZIP 2001, 1133
Hauptversammlung und Neue Medien
Gesetzesvorschlag der Bundesnotarkammer zur Öffnung der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft
für den Einsatz Neuer Medien
In der Diskussion um die Modernisierung des Aktienrechts hat die Bundesnotarkammer Vorschläge für einen erweiterten Einsatz von Internet, E-Mail und anderen elektronischen Medien bei der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung vorgelegt. Der Diskussionsentwurf ist dem Bundesministerium der Justiz zugeleitet worden und war bereits Gegenstand der Erörterungen in der Regierungskommission „Corporate Governance – Unternehmensführung – Unternehmenskontrolle – Modernisierung des Aktienrechts“. Er zielt auf eine weitgehende Flexibilisierung der Hauptversammlung bis hin zum „direct voting“, indem den Gesellschaften auf der Grundlage der Satzungsautonomie ein weiter Rahmen für den Einsatz Neuer Medien vorgegeben wird. Die Grenze der Liberalisierung bildet das Postulat der Rechtssicherheit im Interesse einer störungsfreien Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen.
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- Dr. iur., LL.M., Geschäftsführer der Bundesnotarkammer, Köln
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