ZIP 2001, 1164
Leitsätze des Gerichts:
1. Eine niederländische Apotheke verstößt mit ihrem über Internet verbreiteten Angebot, in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel nach Deutschland zu liefern, gegen das Verbot des § 8 Abs. 2 HWG, für den Bezug bestimmter Arzneimittel im Wege der Einzeleinfuhr zu werben.
2. Eine niederländische Apotheke verstößt mit Angebot und Verkauf in Deutschland zugelassener Arzneimittel im Wege des Versands gegen § 43 Abs. 1 AMG, § 8 Abs. 1 HWG.
3. Die Werbeverbote des § 8 HWG und das Versandhandelsverbot des § 43 AMG sind – auch soweit hiervon die Einfuhr aus einem anderen Mitgliedstaat betroffen ist – mit dem europäischen Recht vereinbar.
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