ZIP 2005, 1164
Die Abwahl des Versammlungsleiters – ein neues Betätigungsfeld für „kritische“ Aktionäre?
Zugleich Besprechung von LG Frankfurt, Urt. v. 11.1.2005 – 3-5 O 100/04, ZIP 2005, 1176 (in diesem Heft)
In der Vorbereitung des Versammlungsleiters auf die Hauptversammlung spielte der Umgang mit gegen ihn gerichteten Abwahlanträgen bislang praktisch keine Rolle. Die Beschäftigung mit dieser Frage blieb weitgehend der akademischen Diskussion vorbehalten, in der sich eine große Bandbreite von Meinungen entwickelte. Diesem Schattendasein könnte die Entscheidung des LG Frankfurt ein vorläufiges Ende setzen, die aus einem (vermeintlichen) Fehler bei der Behandlung eines Abwahlantrags die Nichtigkeit aller Beschlussfassungen der Hauptversammlung ableitet. Schon allein dieses Ergebnis zwingt zur Auseinandersetzung mit dem Thema und der Entscheidung.
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- Rechtsanwalt, Frankfurt/M.
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