RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln0723-9416Zeitschrift für WirtschaftsrechtZIP2008RechtsprechungBank- und KreditsicherungsrechtBGB § 2203; StGB § 266Haftung der Bank für Veruntreuungen eines Testamentsvollstreckers nur bei Vorliegen massiver VerdachtsmomenteBGB§ 2203StGB§ 266OLG Koblenz, Beschl. v. 28.04.2008 – 5 U 27/08 (rechtskräftig; LG Koblenz)OLG KoblenzBeschl.28.4.20085 U 27/08rechtskräftigLG Koblenz
Leitsätze des Gerichts:
1. Für veruntreuende Verfügungen eines Testamentsvollstreckers über ein Konto des Erben haftet eine Bank nur, wenn massive Verdachtsmomente vorliegen.
2. § 2205 Satz 3 BGB erfordert eine unmittelbare Einwirkung auf das Vermögen des Erben. Gegenüber einer kontoführenden Bank ist die Vorschrift daher nicht anwendbar, wenn der Testamentsvollstrecker auf das Guthaben des Erben zugreift.
Mitgeteilt von Richter am OLG Ernst Weller, Koblenz