RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln0723-9416Zeitschrift für WirtschaftsrechtZIP2009Aktuell181
DCGK: Anpassungen an VorstandsvergütungsG
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 19.6.2009 ihre Beschlüsse vom 29.5.2009 (dazu ZIP-aktuell Heft 23/2009, Nr. 161) an das neue Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG, s. vorstehend) angepasst.
Über das VorstAG hinausgehend empfiehlt die Kommission, dass der Wechsel eines Vorstandsmitglieds in den Aufsichtsratsvorsitz während der Cooling-off-Periode, der auf Vorschlag von 25 % der Stimmrechte möglich ist, eine vor der Hauptversammlung zu begründende Ausnahme darstellen soll. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sollte vor Ablauf einer zweijährigen Karenzzeit kein ehemaliges Vorstandsmitglied sein. Vorstände einer börsennotierten AG sollten nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen.
Außerdem hat die Kommission die Gesetzesregelung, wonach die Vergütungsstruktur an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung auszurichten sei, konkretisiert: Bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile soll sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen werden.
Die Kommission hat auch den Selbstbehalt von Vorstandsmitgliedern bei D&O-Versicherungen übernommen. Darüber hinausgehend hat sie auch einen entsprechenden Selbstbehalt für Aufsichtsratsmitglieder beschlossen.