ZIP 2011, 1332
Leitsätze des Gerichts:
1. Nach § 54 Abs. 1 BetrVG kann für einen Konzern ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Der Senat lässt offen, ob die hierzu erforderliche Abhängigkeit eines beherrschten Unternehmens von einem herrschenden Unternehmen ausnahmsweise auch anders als gesellschaftsrechtlich vermittelt sein kann.
2. Die gesetzliche Betriebsverfassung sieht einen Sparten-Konzernbetriebsrat nicht vor.
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