ZIP 2019, 1327
Leitsatz des Gerichts:
Die Abkürzung „gUG (haftungsbeschränkt)“ ist kein zulässiger Rechtsform- und Haftungszusatz in der Firma einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.