ZIP 2008, 1314
Der Telekom-Prozess: Stresstest für das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
Mit zeitweise rund 17.000 Klägern stellt der Prozess enttäuschter Aktionäre gegen die Deutsche Telekom eine bis dahin ungekannte Belastungsprobe für die deutsche Ziviljustiz dar. Der Bundestag hat eigens eine spezielle Verfahrensordnung geschaffen, damit insbesondere das LG Frankfurt/M. nicht an der Flut der Schadensersatzklagen ertrinkt – das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Nach den ersten Verhandlungswochen lässt sich feststellen: Trotz aller Bedenken hat das KapMuG dieses Massenverfahren überhaupt erst handhabbar gemacht. Nachbesserungen sind jedoch erforderlich.
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- Wirtschaftsredakteur der F.A.Z. und Lehrbeauftragter der Universität Mannheim
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