ZIP 1985, 175
Leitsätze der Redaktion:
1. Beschließt die mit über 99 % am Stammkapital einer überschuldeten GmbH beteiligte Hauptgesellschafterin, die GmbH nach monatelangen vergeblichen Sanierungsbemühungen nicht mehr zu stützen, entfallen die Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld, da ab diesem Zeitpunkt eine Weiterführung des Betriebes nicht mehr zu erwarten ist.
2. Erhalten die Geschäftsführer der GmbH erst am Nachmittag Kenntnis von dem Beschluß, ist die Aufhebung des Kug gewährenden Verwaltungsaktes erst mit Wirkung vom nächsten Tag an zulässig.
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