ZIP 1988, 181
Amtlicher Leitsatz:
Meldet das Finanzamt nichttitulierte Umsatzsteuerforderungen in einer Summe zur Konkurstabelle an, so ist die Anmeldung wirksam erfolgt, wenn durch den Inhalt der Anmeldung sichergestellt ist, daß nur bestimmte Sachverhalte erfaßt sind, die zur Verwirklichung der gesetzlichen Tatbestände des UStG geführt haben, auf denen die Umsatzsteuerforderungen beruhen (Fortführung des BFH-Urteils vom 26.2.1987 – V R 114/79, BFHE 149, 98 =ZIP 1987, 583 = EWiR § 146 KO 1/87, 503 ( Weiß) = BStBl II 1987, 471). Dies ist bei einer durch Betrag und Zeitraum bezeichneten Umsatzsteuerforderung regelmäßig der Fall.
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