ZIP 2000, 1273
Das Fernabsatzgesetz im neuen System des Verbraucherschutzrechts
Mit dem überwiegend am 30. Juni 2000 in Kraft getretenen „Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro“ hat der deutsche Gesetzgeber unter anderem die EU-Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz umgesetzt. Dabei hat er sich nicht darauf beschränkt, in einem weiteren Spezialgesetz für Fernabsatzverträge bestimmte Informationspflichten des Unternehmers und ein Widerrufsrecht des Verbrauchers einzuführen. Vielmehr werden in einem ersten Schritt zur Harmonisierung der speziellen Verbraucherschutzgesetze die grundlegenden Bestimmungen für ein einheitliches verbraucherschützendes Widerrufs- und Rückgaberecht sowie die Definitionen des Unternehmers und des Verbrauchers in das BGB aufgenommen. Der folgende Beitrag behandelt Anwendungsbereich und Inhalt des neuen Fernabsatzgesetzes einschließlich des Verhältnisses zu anderen Verbraucherschutzgesetzen und den in Bezug genommenen neuen §§ 13, 14, 361a, 361b BGB.
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- Dr. iur., LL.M. (University of Michigan), Universitätsprofessor in Konstanz
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