ZIP 2000, 1288
Das Schicksal nicht berücksichtigter Forderungen im Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren
Bei der Abwicklung von Verbraucherinsolvenzverfahren kommt es immer wieder vor, dass Forderungen, die gegen den Schuldner bestehen, dem Gericht nicht zur Kenntnis gebracht werden. Da das Ziel des Verbraucherinsolvenzverfahrens letztlich die „Befreiung“ des Schuldners von seinen Schulden ist, stellt sich die Frage, wie sich die unterlassene Anmeldung einer Forderung rechtlich auswirkt. Der nachfolgende Beitrag untersucht, gestaffelt nach den verschiedenen Stadien des Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens, wie der Gläubiger, der seine Rechte wahren will, vorzugehen hat.
- *
- Dr. iur., Richter am Amtsgericht, Köln
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.