ZIP 2009, 1430
Leitsätze:
1. Der Prozessbevollmächtigte einer Partei ist nicht verpflichtet, um dem Vorwurf nachlässigen Verhaltens zu entgehen, umfangreiche staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten im Einzelnen darauf durchzusehen, ob ihnen Anhaltspunkte für bestimmte Pflichtverletzungen zu entnehmen sein könnten, die nach dem bisherigen Sachstand nicht im Raum stehen. (Leitsatz des Gerichts.)
2. Der Treuhandkommanditist eines Filmfonds ist verpflichtet, den Anleger bei Annahme seines Vertragsangebots zum Abschluss eines Treuhandvertrags über regelwidrige Auffälligkeiten zu informieren, die dem Treuhandkommanditisten bekannt sind und die sich nicht aus dem Emissionsprospekt erschließen (im Anschluss an Senatsurt. v. 29.5.2008 – III ZR 59/07, ZIP 2008, 1481). (Leitsatz der Redaktion.)
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