ZIP 2012, 1481
Das Vale-Urteil des EuGH: Die endgültige Bestätigung der Niederlassungsfreiheit als „Formwechselfreiheit“
Mit seiner am 12.7.2012 ergangenen Entscheidung in der Rs Vale (ZIP 2012, 1394) hat der EuGH ausdrücklich entschieden, dass auch der grenzüberschreitende Formwechsel (grenzüberschreitende statutenwechselnde Sitzverlegung) in den Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit fällt. Das vieldiskutierte obiter dictum in der Rs Cartesio aus dem Jahr 2008 wurde nicht nur bestätigt, sondern auch weiter präzisiert. Somit besteht nun Rechtssicherheit zumindest im Hinblick auf die grundsätzliche Zulässigkeit und die Grundprinzipien des Verfahrens eines grenzüberschreitenden Formwechsels. Im Detail sind aber nach wie vor noch viele Fragen offen. Zur Schaffung eines wirklich klaren und sicheren rechtlichen Rahmens bedarf es dringend einer Sitzverlegungsrichtlinie.
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- Prof. Dr. iur. Walter Bayer ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht und Direktor des Instituts für Rechtstatsachenforschung zum Deutschen und Europäischen Unternehmensrecht der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Mitglied des Thüringer VerfGH, Richter am Thüringer OLG a.D.; Dr. iur. Jessica Schmidt, LL.M. (Nottingham), ist wiss. Mitarbeiterin und Habilitandin am Lehrstuhl.
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