Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln
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0723-9416
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
ZIP
2020
Aktuell196
EuGH: Urlaubsanspruch für Zeit nach rechtswidriger Entlassung
Ein Arbeitnehmer hat für den Zeitraum zwischen seiner rechtswidrigen Entlassung und der Wiederaufnahme seiner früheren Beschäftigung Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub oder, bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses, auf eine Vergütung als Ersatz für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub. Ist der Arbeitnehmer während dieses Zeitraums einer neuen Beschäftigung nachgegangen, kann er die Ansprüche, die dem Zeitraum entsprechen, in dem er dieser Beschäftigung nachgegangen ist, nur gegenüber dem neuen Arbeitgeber geltend machen. Das hat der EuGH mit Urteil vom 25. 6. 2020 in den verbundenen Rs C-762/18 – Varhoven kasatsionen sad na Republika Bulgaria und C-37/19 – Iccrea Banca entschieden.