ZIP 2000, 1372
Keine Haftung des Schenkers für Rechtsmängel
Eine kritische Anmerkung zu BGH ZIP 2000, 1059
Mit Urteil vom 23.3.2000 (X ZR 177/97, ZIP 2000, 1059, dazu EWiR 2000, 715 (Lorenz)) hat der BGH entschieden, dass aus einem Schenkungsversprechen im Grundsatz eine Schadensersatzpflicht unabhängig vom Verschulden des Schenkers folgen könne, wenn die versprochene Leistung aus rechtlichen Gründen nicht erbracht werden kann. Der Autor analysiert diese Entscheidung kritisch. Insbesondere wirft er dem BGH vor, Sinn und Funktion des § 523 BGB verkannt zu haben.
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- Dr. iur., Universitätsprofessor in Bonn
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